Deutschland ➔ Spanien: Beglaubigte Übersetzungen für Notare und Registro Mercantil
Spanische Notare und das Registro Mercantil akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer. Bei Immobilienkäufen und Firmengründungen in Spanien kann eine fehlerhafte oder nicht anerkannte Übersetzung zu kostspieligen Verzögerungen führen – oder Ihre Transaktion vollständig blockieren.
Für spanische Notartermine optimiert
Warum eine Traducción Jurada erforderlich ist
Spanien erkennt ausschließlich Übersetzungen an, die von beim spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores) vereidigten Übersetzern angefertigt wurden. Eine deutsche beglaubigte Übersetzung allein reicht nicht aus. Unsere Übersetzer sind sowohl in Deutschland als auch in Spanien vereidigt und liefern Dokumente, die von spanischen Notaren, dem Registro de la Propiedad und dem Registro Mercantil akzeptiert werden.
Besonderheiten des spanischen Rechtssystems
Das spanische Rechtssystem stellt spezifische Anforderungen an ausländische Dokumente, die sich grundlegend von deutschen Gepflogenheiten unterscheiden. Diese Besonderheiten zu kennen, vermeidet kostspielige Verzögerungen bei Ihren Transaktionen.
Traducción Jurada: Die spanische Beglaubigung
Im Gegensatz zu Deutschland, wo jeder gerichtlich vereidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf, führt Spanien ein zentrales Verzeichnis zugelassener Übersetzer beim Außenministerium. Nur diese Traductores Jurados dürfen rechtsverbindliche Übersetzungen erstellen. Dokumente mit einer deutschen Beglaubigung ohne spanische Anerkennung werden von Notaren und Behörden zurückgewiesen.
Notarielle Beurkundungspflicht
Spanische Notare (Notarios) spielen eine zentrale Rolle bei Immobilientransaktionen und Gesellschaftsgründungen. Anders als in Deutschland müssen nahezu alle rechtsverbindlichen Dokumente notariell beurkundet werden. Diese Escritura Pública erfordert, dass alle fremdsprachigen Unterlagen in beglaubigter spanischer Übersetzung vorliegen.
NIE-Nummer: Grundvoraussetzung für alle Transaktionen
Ohne Número de Identificación de Extranjero (NIE) können Sie in Spanien weder eine Immobilie erwerben noch ein Unternehmen gründen. Die Beantragung erfordert übersetzte Identitätsdokumente. Planen Sie diese Vorlaufzeit in Ihren Zeitplan ein.
Register und Formvorschriften
Das Registro de la Propiedad (Grundbuch) und das Registro Mercantil (Handelsregister) unterliegen strengen Formvorschriften gemäß der Ley Hipotecaria und dem Reglamento del Registro Mercantil. Eingereichte Dokumente werden bei formalen Mängeln zurückgewiesen – einschließlich fehlerhafter Übersetzungen.
Dokumente für den Immobilienerwerb in Spanien
Der Erwerb einer Immobilie in Spanien erfordert eine Reihe deutscher Dokumente in beglaubigter Übersetzung. Die genauen Anforderungen variieren je nach Finanzierungsart und Erwerbssituation.
Grundlegende Dokumente für jeden Immobilienkauf
- Personalausweis oder Reisepass (für NIE-Antrag und Identitätsnachweis)
- Meldebescheinigung (Nachweis des Wohnsitzes)
- Eheurkunde bei gemeinsamem Erwerb durch Ehepartner
- Vollmacht bei Vertretung vor dem spanischen Notar
Zusätzliche Dokumente bei Bankfinanzierung
Spanische Banken verlangen für die Hypothekenvergabe an Ausländer umfassende Einkommensnachweise. Die Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML) erfordern zudem den Nachweis der Mittelherkunft.
- Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre
- Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise
- Kontoauszüge (Nachweis der Eigenkapitalherkunft)
- Arbeitsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit
Besondere Erwerbssituationen
Bei geerbten Immobilien oder dem Erwerb durch Gesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen:
- Erbschein und Testament bei Erbimmobilien
- Handelsregisterauszug bei Erwerb durch juristische Personen
- Gesellschafterbeschluss zur Immobilieninvestition
- Geschäftsführervollmacht für die Unterzeichnung
Häufig benötigte Dokumente für Immobilienkäufe
Vollmacht
Für die Vertretung vor dem spanischen Notar durch einen Abogado oder Gestor
Jetzt übersetzen →Unterlagen für die S.L. oder S.A. Gründung
Die Gründung einer spanischen Tochtergesellschaft erfordert umfassende Dokumentation der deutschen Muttergesellschaft. Das Registro Mercantil prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit und formale Korrektheit.
Gesellschaftsformen im Überblick
| Gesellschaftsform | Stammkapital | Entsprechung |
|---|---|---|
| Sociedad Limitada (S.L.) | mind. 3.000 € | GmbH |
| Sociedad Anónima (S.A.) | mind. 60.000 € | AG |
Erforderliche Dokumente der Muttergesellschaft
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschaftsvertrag / Satzung in aktueller Fassung
- Gesellschafterbeschluss zur Gründung der spanischen Tochter
- Geschäftsführerbestellung und Vertretungsbefugnisse
- Kapitalnachweis für die Stammeinlage
Dokumente für die Geschäftsführung
Die bestellten Geschäftsführer (Administradores) der spanischen Gesellschaft müssen ebenfalls dokumentiert werden:
- Personalausweise der Geschäftsführer
- NIE-Nummern aller Geschäftsführer
- Vollmachten für die Gründungshandlungen
- Ggf. Führungszeugnisse je nach Branche
Zeitplanung für Firmengründungen
Die Gründung einer S.L. in Spanien dauert typischerweise 4-6 Wochen ab Einreichung aller Dokumente. Planen Sie zusätzlich 1-2 Wochen für die Beschaffung und Übersetzung der deutschen Unterlagen ein. Bei Express-Bedarf können wir Übersetzungen innerhalb von 24-48 Stunden liefern.
Vereidigte Übersetzer für Spanien
Apostille und NIE-Verfahren
Spanien ist Mitglied des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Deutsche Dokumente benötigen daher eine Apostille – keine Legalisation. Die korrekte Reihenfolge der Beglaubigungsschritte ist entscheidend.
Apostille: Die richtige Reihenfolge
Ein häufiger Fehler: Die Apostille wird auf dem deutschen Original angebracht, nicht auf der Übersetzung. Spanische Behörden verlangen jedoch in den meisten Fällen die Apostille auf der Traducción Jurada:
Deutsches Original beschaffen
Beantragen Sie aktuelle Dokumente bei den zuständigen deutschen Behörden (Standesamt, Handelsregister, etc.).
Beglaubigte Übersetzung anfertigen
Der vereidigte Übersetzer erstellt die Traducción Jurada mit Stempel und Unterschrift.
Apostille auf der Übersetzung
Die Apostille wird auf der spanischen Übersetzung angebracht – nicht auf dem deutschen Original.
Einreichung in Spanien
Original, Übersetzung und Apostille werden gemeinsam beim Notar oder Register eingereicht.
Apostille-Service
Wir übernehmen die Apostillierung Ihrer übersetzten Dokumente als Zusatzleistung. Sie erhalten alle Unterlagen komplett vorbereitet für die Einreichung in Spanien.
NIE-Beantragung: Der erste Schritt
Die Número de Identificación de Extranjero (NIE) ist Voraussetzung für nahezu alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien. Sie können die NIE beantragen:
- Persönlich beim spanischen Konsulat in Deutschland
- Persönlich bei der Oficina de Extranjeros in Spanien
- Durch einen bevollmächtigten Vertreter (Gestor oder Abogado)
Für die NIE-Beantragung benötigen Sie übersetzte Identitätsdokumente sowie eine begründete Darlegung des Beantragungszwecks (Immobilienkauf, Firmengründung, etc.).
Der Übersetzungsprozess für Spanien
Unser Prozess ist auf die spezifischen Anforderungen spanischer Behörden und Notare optimiert. Alle Übersetzer sind sowohl in Deutschland als auch beim spanischen Außenministerium vereidigt.
Dokument hochladen
Laden Sie Ihre Dokumente sicher über unser verschlüsseltes Portal hoch. Alle Daten werden DSGVO-konform auf deutschen Servern verarbeitet.
Kostenvoranschlag erhalten
Sie erhalten innerhalb weniger Minuten einen verbindlichen Kostenvoranschlag mit Liefertermin per E-Mail.
Traducción Jurada anfertigen
Ein beim spanischen Außenministerium vereidigter Übersetzer fertigt die rechtsverbindliche Übersetzung an.
Qualitätskontrolle nach ISO 17100
Jede Übersetzung durchläuft eine fachliche Prüfung auf terminologische Präzision und formale Korrektheit.
Zustellung
Sie erhalten die Traducción Jurada als PDF per E-Mail sowie das gestempelte Original per Post – auf Wunsch direkt an Ihren spanischen Notar oder Abogado.
Lieferzeiten für spanische Notartermine
| Service | Lieferzeit | Anwendungsfall |
|---|---|---|
| Standard | 3-5 Werktage | Reguläre Transaktionen |
| Express | 24-48 Stunden | Dringende Notartermine |
| Mit Apostille | + 2-3 Werktage | Behördliche Einreichungen |
Direkte Zustellung an spanische Kanzleien
Auf Wunsch liefern wir Ihre übersetzten Dokumente direkt an Ihren spanischen Abogado, Gestor oder Notar. Teilen Sie uns einfach die Zustelladresse bei der Beauftragung mit.
Häufige Fragen
Spanische Notare akzeptieren ausschließlich Traducciones Juradas – Übersetzungen von Übersetzern, die beim spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores) vereidigt sind. Eine deutsche Beglaubigung allein reicht nicht aus. Unsere Übersetzer sind sowohl in Deutschland als auch in Spanien vereidigt, sodass Ihre Dokumente von allen spanischen Behörden und Notaren anerkannt werden.
In Spanien wird die Apostille in der Regel auf der Traducción Jurada angebracht, nicht auf dem deutschen Original. Dies ist ein häufiger Fehler, der zu Verzögerungen führt. Wir bieten einen Apostille-Service an und stellen sicher, dass Ihre Dokumente korrekt für die spanischen Anforderungen vorbereitet sind.
Die Standard-Lieferzeit beträgt 3-5 Werktage. Für dringende Notartermine bieten wir einen Express-Service mit Lieferung innerhalb von 24-48 Stunden an. Bei Bedarf einer Apostille rechnen Sie zusätzlich 2-3 Werktage ein. Für zeitkritische Transaktionen empfehlen wir, uns frühzeitig zu kontaktieren.
Ja, wir liefern Ihre übersetzten Dokumente auf Wunsch direkt an spanische Kanzleien, Gestorías oder Notare. Geben Sie bei der Beauftragung einfach die gewünschte Zustelladresse in Spanien an. Sie erhalten parallel eine digitale Kopie per E-Mail.
Ja, wir fertigen bidirektionale Übersetzungen an. Die Escritura Pública (notarielle Urkunde) kann für deutsche Grundbucheinträge, Steuererklärungen oder andere behördliche Zwecke ins Deutsche übersetzt werden. Auch hierfür setzen wir gerichtlich vereidigte Übersetzer ein.
Weitere relevante Dokumente für Spanien
Handelsregisterauszug
Erforderlich für die Gründung einer S.L. oder S.A. beim Registro Mercantil. Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnisse der deutschen Muttergesellschaft.
Gesellschaftsvertrag
Satzung der deutschen Gesellschaft als Nachweis der Unternehmensstruktur und Gesellschafterzusammensetzung für spanische Register.
Vollmacht
Poder Notarial für die Vertretung vor spanischen Notaren, Behörden oder bei Immobilientransaktionen.
Erbschein
Nachweis der Erbberechtigung bei geerbten Immobilien in Spanien für das Registro de la Propiedad.
Jahresabschluss
Für Kreditanträge bei spanischen Banken und als Bonitätsnachweis bei Geschäftspartnern.
Arbeitsvertrag
Bei Mitarbeiterentsendung nach Spanien oder zur Dokumentation bestehender Arbeitsverhältnisse.
Übersetzung für Spanien beauftragen
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