Patent übersetzen für EPA-Validierung: Technische Schutzrechte präzise übertragen
Die Validierung europäischer Patente in Deutschland erfordert präzise Übersetzungen innerhalb strikter Fristen. Ein einziger Übersetzungsfehler kann Ihre Schutzrechte gefährden und zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Unsere spezialisierten Patentübersetzer sichern Ihre IP-Assets mit technischer und juristischer Präzision.
Fristgerechte Validierung sichern – Kostenvoranschlag in wenigen Minuten
Warum eine beglaubigte Patentübersetzung?
Gemäß Art. 65 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) müssen europäische Patente innerhalb von drei Monaten nach Erteilung durch das Europäische Patentamt (EPA) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) validiert werden. Diese Validierung erfordert eine vollständige deutsche Übersetzung der Patentschrift durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer mit technischer Fachexpertise. Das Internationale Patentübereinkommen-Gesetz (IntPatÜG) schreibt vor, dass nur beglaubigte Übersetzungen nach ISO 17100 vom DPMA akzeptiert werden.
Anforderungen an die Patentübersetzung
Die Übersetzung von Patentschriften für die Validierung in Deutschland unterliegt strengen formalen und inhaltlichen Anforderungen. Das DPMA akzeptiert ausschließlich Übersetzungen, die von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt wurden und den Qualitätsstandards nach ISO 17100 entsprechen.
Anders als bei allgemeinen Rechtstexten erfordert die Patentübersetzung eine Kombination aus juristischer Präzision und tiefem technischem Verständnis. Unsere Patentübersetzer verfügen über einschlägige Ausbildungen in Ingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Informatik – eine Voraussetzung, um die technische Terminologie korrekt und konsistent zu übertragen.
Wesentliche Anforderungen:
- Vollständige Übersetzung aller Patentansprüche (Claims) und der Beschreibung
- Konsistente Terminologie zwischen Ansprüchen und Beschreibungstext
- Beglaubigung durch gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Einhaltung der DPMA-Formatvorgaben (Merkblatt P2791)
- Keine maschinelle Übersetzung – manuelle Fachübersetzung zwingend erforderlich
Hinweis zur Terminologiekonsistenz
Die präzise Übertragung technischer Fachbegriffe ist entscheidend für den Schutzumfang Ihres Patents. Eine inkonsistente Terminologie zwischen Ansprüchen und Beschreibung kann zu Schutzbereichsverschiebungen führen und Ihre Rechtsposition in späteren Verletzungsverfahren schwächen.
Häufig benötigte Dokumente im IP-Bereich
Der Validierungsprozess beim DPMA
Nach der Erteilung eines europäischen Patents durch das EPA muss dieses in jedem gewünschten Vertragsstaat validiert werden, um dort Schutzwirkung zu entfalten. Für Deutschland erfolgt die Validierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München.
Fristbeginn nach EPA-Erteilung
Mit Veröffentlichung der Patenterteilung im Europäischen Patentblatt beginnt die 3-Monats-Frist gemäß Art. 65 EPÜ. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Übersetzung beauftragen
Beauftragen Sie umgehend die beglaubigte Übersetzung bei spezialisierten Patentübersetzern. Je nach Umfang und technischem Fachgebiet benötigen wir 5-15 Werktage.
Qualitätsprüfung und Beglaubigung
Jede Patentübersetzung durchläuft eine Zweitprüfung (Four-Eyes-Principle) durch einen weiteren Fachübersetzer. Anschließend erfolgt die Beglaubigung.
Einreichung beim DPMA
Die beglaubigte Übersetzung wird zusammen mit den erforderlichen Gebühren beim DPMA eingereicht. Wir liefern Ihnen alle Dokumente fristgerecht.
Schutzwirkung in Deutschland
Nach erfolgreicher Validierung entfaltet Ihr europäisches Patent volle Schutzwirkung in Deutschland – rückwirkend ab dem Tag der EPA-Veröffentlichung.
Die Validierungsgebühren beim DPMA betragen derzeit 70 EUR. Hinzu kommen die Übersetzungskosten, die sich nach Umfang und Komplexität der Patentschrift richten. Bei umfangreichen Patentportfolios bieten wir Staffelpreise und Rahmenverträge an.
Konsequenz verspäteter Einreichung
Wird die 3-Monats-Frist versäumt, verliert das europäische Patent seine Wirkung für Deutschland unwiderruflich. Eine nachträgliche Validierung ist ausgeschlossen. Die Kosten eines verlorenen Patentschutzes übersteigen die Übersetzungskosten um ein Vielfaches.
Technische Präzision und gerichtsfeste Qualität
Patentübersetzungen unterscheiden sich grundlegend von anderen Fachübersetzungen. Sie müssen nicht nur sprachlich korrekt sein, sondern auch den technischen Schutzbereich des Patents exakt abbilden. Eine ungenaue Übersetzung kann den Schutzumfang unbeabsichtigt erweitern oder einschränken – mit gravierenden Folgen für Verletzungsverfahren.
Qualitätssicherung nach ISO 17100
Unsere Patentübersetzungen entsprechen den Qualitätsstandards nach ISO 17100 und DIN EN 15038. Jede Übersetzung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip von einem zweiten Fachübersetzer geprüft, um terminologische Konsistenz und technische Korrektheit zu gewährleisten.
Unsere Qualitätsmaßnahmen:
- Fachübersetzer mit technischer Ausbildung (Ingenieure, Chemiker, Physiker, Informatiker)
- Terminologiedatenbanken für konsistente Fachbegriffe
- Abgleich mit Prioritätsdokumenten (Priority Documents)
- Vier-Augen-Prinzip: Zweitprüfung durch unabhängigen Fachübersetzer
- Referenzierung von DIN/ISO-Normen für technische Terminologie
Bei der Übersetzung von Patentansprüchen ist besondere Sorgfalt geboten. Die Formulierung jedes Anspruchs definiert den rechtlichen Schutzbereich. Selbst geringfügige Abweichungen in der Übersetzung können zu Schutzbereichsverschiebungen führen, die Ihre Rechtsposition in späteren Verfahren beeinträchtigen.
Investition vs. Risiko
Die Kosten eines Patentverletzungsverfahrens in Deutschland beginnen bei 50.000 EUR und können bei komplexen Fällen mehrere Millionen Euro erreichen. Eine professionelle Patentübersetzung kostet einen Bruchteil davon und minimiert das Risiko von Auslegungsstreitigkeiten.
Express-Option für dringende Validierungen verfügbar
Kritische Fristen und Prioritäten
Die 3-Monats-Frist nach Art. 65 EPÜ ist absolut und nicht verlängerbar. Für Patentinhaber und Patentanwaltskanzleien bedeutet dies, dass die Beauftragung der Übersetzung unmittelbar nach EPA-Erteilung erfolgen sollte, um ausreichend Puffer für die Übersetzung, Prüfung und DPMA-Einreichung zu haben.
Zeitplanung für die Validierung
| Phase | Zeitbedarf | Empfehlung |
|---|---|---|
| Beauftragung der Übersetzung | Sofort nach Erteilung | Innerhalb der ersten Woche |
| Patentübersetzung (Standard) | 10-15 Werktage | Je nach Umfang und Komplexität |
| Patentübersetzung (Express) | 5-7 Werktage | Für dringende Validierungen |
| DPMA-Einreichung | 1-2 Werktage | Ausreichend Puffer einplanen |
Express-Service für Last-Minute-Validierungen
Für Patente mit knapper Frist bieten wir einen Express-Service mit garantierter Lieferung innerhalb von 5-7 Werktagen. Unsere Übersetzer priorisieren Ihr Projekt und arbeiten parallel, um die Frist zu wahren.
Multi-Jurisdiktionale Validierung
Bei der gleichzeitigen Validierung in mehreren Ländern koordinieren wir die Übersetzungen in alle erforderlichen Sprachen. Wir verfügen über spezialisierte Patentübersetzer für alle wichtigen europäischen Sprachen sowie Chinesisch, Japanisch und Koreanisch.
Priorisierung nach Marktrelevanz
Bei umfangreichen Patentportfolios empfehlen wir eine Priorisierung der Validierungen nach Marktrelevanz. Patente für Kernmärkte sollten zuerst bearbeitet werden. Gerne beraten wir Sie zur optimalen Validierungsstrategie.
Häufige Fragen
Ja, für die Einreichung beim DPMA ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer zwingend erforderlich. Unsere Patentübersetzer sind sowohl vereidigt als auch technisch spezialisiert – sie verfügen über einschlägige Ausbildungen in Ingenieurwesen, Naturwissenschaften oder Informatik.
Nein, das IntPatÜG schreibt eine vollständige Übersetzung der Patentschrift vor. Dies umfasst alle Ansprüche (Claims), die Beschreibung und die Zusammenfassung. Ausnahme: Zeichnungen ohne Textbestandteile müssen nicht übersetzt werden. Formeln und chemische Strukturen werden in der Originaldarstellung übernommen.
Übersetzungsfehler können nach der Validierung beim DPMA berichtigt werden, dies ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. In Verletzungsverfahren kann ein Übersetzungsfehler zudem die Rechtsposition des Patentinhabers schwächen. Professionelle Patentübersetzungen mit Vier-Augen-Prinzip minimieren dieses Risiko erheblich.
Ja, für Patentanwaltskanzleien und Unternehmen mit regelmäßigem Übersetzungsbedarf bieten wir Rahmenverträge mit Staffelpreisen und Priority-Service an. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, bevorzugte Bearbeitung und vereinfachte Abrechnungsprozesse. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Ja, wir übersetzen alle IP-bezogenen Dokumente: PCT-Anmeldungen, Prioritätsdokumente, Office Actions, Prüfungsbescheide, Einspruchsschriftsätze und Lizenzverträge. Unsere Übersetzer sind mit den Anforderungen aller großen Patentämter (EPA, USPTO, JPO, CNIPA) vertraut.
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