Handelsregisterauszug übersetzen: ISO 17100 & Bankenakzeptanz

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Handelsregisterauszug übersetzen für internationale Bankkonten: KYC-konforme Übersetzungen

Internationale Banken verlangen bei der Kontoeröffnung umfassende KYC-Dokumentation in ihrer Landessprache. Ein falsch oder unvollständig übersetzter Handelsregisterauszug kann Ihr Projekt um Wochen verzögern und kritische Geschäftsprozesse blockieren. Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer kennen die spezifischen Anforderungen globaler Finanzinstitute und liefern Übersetzungen, die von allen internationalen Banken akzeptiert werden.

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Warum eine beglaubigte Übersetzung für Auslandskonten?

Internationale Finanzinstitute unterliegen strengen Know Your Customer (KYC) und Anti-Money Laundering (AML) Vorschriften. Zur Eröffnung eines Geschäftskontos im Ausland benötigen Sie zwingend einen übersetzten Handelsregisterauszug, der von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Nur so erfüllt die Übersetzung die Compliance-Anforderungen nach FATF-Standards und wird von der Rechtsabteilung der Bank ohne Rückfragen akzeptiert.

KYC/AML-Anforderungen internationaler Banken

Die globalen Anti-Geldwäsche-Richtlinien der Financial Action Task Force (FATF) verpflichten Banken weltweit, die Identität und Struktur von Firmenkunden umfassend zu prüfen. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies: Der Handelsregisterauszug ist das zentrale Dokument zum Nachweis der Gesellschaftsstruktur, der Vertretungsberechtigung und der wirtschaftlich Berechtigten.

Bei der Enhanced Due Diligence (EDD) für Firmenkunden verlangen Banken in der Regel:

  • Nachweis der rechtlichen Existenz des Unternehmens
  • Identifikation aller Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten (UBO)
  • Bestätigung der Vertretungsberechtigung der Kontobevollmächtigten
  • Dokumentation der Unternehmensstruktur bei Konzerngesellschaften

Die EU-Geldwäscherichtlinie 2018/843 sowie die Basel-III-Vorschriften haben die Anforderungen an die Dokumentation weiter verschärft. Banken außerhalb der EU wenden häufig noch strengere Standards an. Eine fehlerhafte oder unvollständige Übersetzung führt unweigerlich zu Rückfragen der Compliance-Abteilung und verzögert die Kontoeröffnung um Wochen.

Hinweis für CFOs und Treasury-Verantwortliche

Verzögerungen bei der internationalen Kontoeröffnung können erhebliche Opportunitätskosten verursachen – von blockierten Zahlungsströmen bis hin zu verzögerten Akquisitionen. Investieren Sie in eine professionelle Übersetzung, um Compliance-Schleifen von vornherein zu vermeiden.

Vollständige Dokumentencheckliste für Auslandskonten

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie vor der Kontoeröffnung alle erforderlichen Dokumente zusammenstellen und übersetzen lassen. Die folgende Checkliste deckt die Standardanforderungen der meisten internationalen Banken ab:

Pflichtdokumente

  • Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung mit allen Änderungen
  • Liste der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Erklärung)
  • Gesellschafterliste bei GmbH
  • Vertretungsberechtigungen und Kontovollmachten

Zusätzliche Dokumente bei Kreditlinien

  • Jahresabschlüsse der letzten 2-3 Geschäftsjahre
  • Aktuelle BWA oder Quartalsabschlüsse
  • Geschäftsplan bei Projektfinanzierungen

Häufig benötigte Dokumente für internationale Bankkonten

Gesellschaftsvertrag

Nachweis der Unternehmensstruktur und des Gesellschafterkreises für die KYC-Prüfung

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Vollmacht

Kontovollmachten und Zeichnungsberechtigungen für internationale Konten

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Jahresabschluss

Erforderlich für Kreditlinien, Treasury-Produkte und erweiterte Bankdienstleistungen

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Apostille und konsularische Legalisation

Neben der beglaubigten Übersetzung verlangen viele Banken eine zusätzliche Beglaubigung des Original-Dokuments durch eine Apostille oder konsularische Legalisation. Die Anforderungen hängen davon ab, ob das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 beigetreten ist.

Haager Apostille (124 Mitgliedsstaaten)

Für Länder wie die USA, Großbritannien, Schweiz, Japan und die meisten EU-Staaten genügt eine Apostille, die in Deutschland vom zuständigen Landgericht oder der Landesjustizverwaltung ausgestellt wird. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf dem Handelsregisterauszug.

Konsularische Legalisation (Nicht-Haager-Staaten)

Für Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, China oder Kanada ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Dieser mehrstufige Prozess umfasst die Beglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und anschließend durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

Wichtig: Reihenfolge beachten

Die Apostille oder Legalisation erfolgt immer auf dem Original-Dokument, nicht auf der Übersetzung. Die korrekte Reihenfolge: Erst Handelsregisterauszug apostillieren/legalisieren lassen, dann das apostillierte Original übersetzen. Der Übersetzer bestätigt dann auch die Echtheit der Apostille in der Übersetzung.

Zielland Erforderliche Beglaubigung Bearbeitungszeit
USA, UK, Schweiz Haager Apostille 3-5 Werktage
VAE, Saudi-Arabien Konsularische Legalisation 2-4 Wochen
China, Hongkong Konsularische Legalisation 2-3 Wochen
Singapur, Japan Haager Apostille 3-5 Werktage

Der Übersetzungsprozess im Detail

Unser Übersetzungsprozess ist auf die Anforderungen von Compliance-Abteilungen internationaler Banken optimiert. Jede Übersetzung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip gemäß ISO 17100 erstellt und von einem zweiten Fachübersetzer geprüft.

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Für Unternehmen: Zahlung auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Banküberweisung. Keine Vorkasse erforderlich.

Express-Service für zeitkritische Projekte

Bei dringenden Kontoeröffnungen bieten wir einen Express-Service mit Lieferung innerhalb von 24-48 Stunden an. Die Übersetzung erfolgt priorisiert durch erfahrene Fachübersetzer, ohne Abstriche bei der Qualität.

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Länderspezifische Besonderheiten

Die Anforderungen an die Übersetzung variieren je nach Zielland und Bank. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Besonderheiten für häufige Zielmärkte deutscher Unternehmen.

USA: Notarized Translation

Amerikanische Banken verlangen häufig eine Notarized Translation – eine Übersetzung, bei der der Übersetzer seine Unterschrift vor einem US-Notar beglaubigen lässt. Die deutsche gerichtlich vereidigte Übersetzung wird von den meisten US-Banken als gleichwertig anerkannt, sofern der Beglaubigungsvermerk korrekt formuliert ist.

Großbritannien: Companies House Äquivalent

Britische Banken kennen das Companies House als Pendant zum deutschen Handelsregister. Die Übersetzung sollte die deutschen Rechtsformen (GmbH, AG, KG) korrekt erläutern und die Entsprechungen im britischen Recht darstellen.

Schweiz: Handelsregister-Extrakt

Schweizer Banken sind mit dem deutschen Handelsregistersystem vertraut. Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Übersetzung der Vertretungsregelungen und der Unterscheidung zwischen Einzel- und Gesamtvertretung.

Asien (China, Singapur, Hongkong)

Asiatische Banken verlangen häufig zusätzliche Compliance-Dokumente wie Certificate of Good Standing oder Certificate of Incumbency. Die Übersetzung des Handelsregisterauszugs muss die Unternehmensstruktur besonders detailliert darstellen.

Offshore-Jurisdiktionen

Bei Kontoeröffnungen in Offshore-Jurisdiktionen (Cayman Islands, BVI, Jersey) unterliegen deutsche Unternehmen einer Enhanced Due Diligence. Hier sind in der Regel umfangreichere Dokumentationen erforderlich, einschließlich Organigrammen und wirtschaftlicher Erläuterungen.

Häufige Fragen zur Handelsregisterübersetzung

Wie aktuell muss der Handelsregisterauszug für die Übersetzung sein?

Die meisten internationalen Banken akzeptieren Handelsregisterauszüge, die nicht älter als 3 Monate sind. Einige Institute, insbesondere in den USA und Asien, verlangen Dokumente, die nicht älter als 4 Wochen sind. Unsere Empfehlung: Rufen Sie einen aktuellen Auszug beim Handelsregister ab und lassen Sie diesen zeitnah übersetzen. So vermeiden Sie Verzögerungen durch abgelaufene Dokumente.

Wird die Übersetzung von allen internationalen Banken akzeptiert?

Ja, wenn die Übersetzung von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer nach ISO 17100 angefertigt wurde. Der Beglaubigungsvermerk bestätigt die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung. Unsere Übersetzungen werden von Banken weltweit akzeptiert – von US-amerikanischen Großbanken bis hin zu Schweizer Privatbanken. Bei speziellen Anforderungen einzelner Institute beraten wir Sie gerne.

Benötige ich eine Apostille auf der Übersetzung?

Die Apostille wird auf das Original-Dokument angebracht, nicht auf die Übersetzung. Die korrekte Vorgehensweise: Lassen Sie zunächst Ihren Handelsregisterauszug apostillieren (beim zuständigen Landgericht), und reichen Sie dann das apostillierte Original zur Übersetzung ein. Der Übersetzer bestätigt in seiner Übersetzung auch die auf dem Original befindliche Apostille.

Wie lange dauert die Übersetzung eines Handelsregisterauszugs?

Die Standardbearbeitungszeit beträgt 3-5 Werktage. Im Express-Service liefern wir innerhalb von 24-48 Stunden. Bei umfangreichen historischen Auszügen mit zahlreichen Änderungen (z.B. bei Unternehmen mit häufigen Gesellschafterwechseln) kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Den genauen Liefertermin erhalten Sie mit Ihrem Kostenvoranschlag.

Können Sie auch die Gesellschafterliste und UBO-Erklärung übersetzen?

Ja, wir übersetzen alle für die Kontoeröffnung erforderlichen Dokumente: Gesellschafterlisten, UBO-Erklärungen (Ultimate Beneficial Owner), Gesellschaftsverträge, Satzungen, Vollmachten und Jahresabschlüsse. Bei mehreren Dokumenten bieten wir Paketpreise an. Laden Sie einfach alle Dokumente gemeinsam hoch und erhalten Sie ein Gesamtangebot.

Weitere relevante Dokumente

Gesellschaftsvertrag

Grundlage der Unternehmensstruktur – erforderlich für die vollständige KYC-Dokumentation bei internationalen Banken.

Geschäftsbericht

Für erweiterte Bankdienstleistungen, Kreditlinien und die Beantragung von Treasury-Produkten bei ausländischen Instituten.

Vollmacht

Kontovollmachten und Zeichnungsberechtigungen für internationale Konten – von Banken als Nachweis der Vertretungsberechtigung verlangt.

Lars Thomsen
Verfasst von
Lars Thomsen Juristra | Dezember 2025
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