Gesellschafterbeschluss übersetzen – ISO 17100, gerichtsfest

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Gesellschafterbeschluss übersetzen: Formale Anforderungen für internationale Holdings

Bei internationalen Holdingstrukturen und M&A-Transaktionen sind Gesellschafterbeschlüsse zentrale Dokumente. Formfehler bei der Übersetzung können Millionendeals verzögern oder gefährden. Die gerichtsfeste Übersetzung nach ISO 17100 durch vereidigte Fachübersetzer sichert Ihre grenzüberschreitenden Transaktionen ab.

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Warum eine beglaubigte Übersetzung von Gesellschafterbeschlüssen?

Gesellschafterbeschlüsse (Shareholder Resolutions) dokumentieren rechtsverbindliche Entscheidungen der Gesellschafter. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen verlangen ausländische Handelsregister, Notare und Behörden eine beglaubigte Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3 ZPO. Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht gewährleisten die korrekte Übertragung juristischer Termini wie Beschlussfassung, Stimmrechte oder Kapitalerhöhung – und damit die Anerkennung Ihrer Dokumente im Ausland.

Anforderungen an die Übersetzung von Gesellschafterbeschlüssen

Die Übersetzung von Gesellschafterbeschlüssen für internationale Holdings erfordert höchste Präzision. Ein einziger Terminologiefehler kann die Wirksamkeit des Beschlusses im Ausland infrage stellen und Ihre Transaktion gefährden.

Formale Anforderungen

  • Vollständige Übersetzung inklusive aller Anlagen, Protokollvermerke und Unterschriftenfelder
  • Korrekte Übertragung gesellschaftsrechtlicher Termini (z.B. Beschlussfassung, Stimmrechte, qualifizierte Mehrheit)
  • Beglaubigung durch gerichtlich vereidigten Übersetzer nach § 142 Abs. 3 ZPO
  • Formatierung und Layout entsprechend dem Originaldokument
  • Angabe der Funktion aller Unterzeichner (Geschäftsführer, Vorsitzender, Protokollführer)

Bei komplexen Beschlüssen zu Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder Verschmelzungen setzen wir ausschließlich Fachübersetzer mit nachgewiesener Expertise im Gesellschaftsrecht ein. Die Übersetzung erfolgt nach ISO 17100 mit dokumentiertem Vier-Augen-Prinzip.

Häufig benötigte Dokumente bei M&A-Transaktionen

Gesellschaftervertrag

Grundlage für Beschlussfassungen und Stimmrechtsverteilung

Jetzt übersetzen →

Handelsregisterauszug

Nachweis der Vertretungsbefugnis und Gesellschafterstruktur

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Vollmacht

Für Stimmrechtsvertretungen bei Gesellschafterversammlungen

Jetzt übersetzen →

Der Ablauf: Von der Beauftragung zur Zustellung

Bei M&A-Transaktionen und Due-Diligence-Prozessen zählt jeder Tag. Unser Prozess ist auf die Anforderungen zeitkritischer Unternehmenstransaktionen ausgelegt.

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Dokument hochladen

Laden Sie Ihre Gesellschafterbeschlüsse über unser verschlüsseltes Portal hoch. Alle Daten werden DSGVO-konform auf Servern in Deutschland verarbeitet. Vertraulichkeit ist garantiert.

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Kostenvoranschlag erhalten

Sie erhalten innerhalb weniger Minuten einen verbindlichen Kostenvoranschlag mit garantiertem Liefertermin per E-Mail. Bei Express-Anfragen: Bearbeitung innerhalb von 24-48 Stunden möglich.

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Fachübersetzer beginnt

Ein gerichtlich vereidigter Übersetzer mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht übernimmt Ihren Auftrag. Bei komplexen Beschlüssen erfolgt eine Qualitätsprüfung im Vier-Augen-Prinzip.

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Übersetzung erhalten

Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail sowie das Original mit Stempel und Siegel per Post. Auf Wunsch mit Apostille für internationale Verwendung.

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Zahlung auf Rechnung

Für Unternehmen und Kanzleien: Zahlung auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Keine Vorkasse erforderlich. Banküberweisung bevorzugt.

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ISO 17100 zertifiziert. Express möglich.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Anforderungen an die Übersetzung von Gesellschafterbeschlüssen variieren je nach Zielland und Art der Transaktion. Als Faustregel gilt: Je höher der Transaktionswert, desto strenger die Anforderungen an die Dokumentation.

Notarielle Beglaubigung vs. Übersetzerbeglaubigung

Eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer ist in den meisten Fällen ausreichend. Eine zusätzliche notarielle Beglaubigung ist nur erforderlich, wenn:

  • Das ausländische Handelsregister dies ausdrücklich verlangt
  • Der Beschluss eine beurkundungspflichtige Maßnahme betrifft (z.B. Satzungsänderung nach § 53 GmbHG)
  • Eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist

Unterschiede zwischen Rechtssystemen

Bei Transaktionen mit Common-Law-Jurisdiktionen (USA, UK, Australien) sind besondere Termini zu beachten. Der Begriff Resolution im angloamerikanischen Recht entspricht nicht immer dem deutschen Beschluss. Unsere Fachübersetzer kennen diese Unterschiede und wählen die korrekte Terminologie.

Hinweis für Kanzleien und Rechtsabteilungen

Bei regelmäßigem Übersetzungsbedarf im Rahmen von M&A-Transaktionen bieten wir Rahmenverträge mit Priority-Service und Sonderkonditionen an. Alle Übersetzer haben strenge Verschwiegenheitserklärungen (NDAs) unterzeichnet. Die Einhaltung von Chinese Walls bei parallelen Transaktionen ist gewährleistet.

Besonderheiten bei Kapitalmaßnahmen

Beschlüsse über Kapitalerhöhungen (§ 55 GmbHG) oder Kapitalherabsetzungen erfordern besondere Sorgfalt bei der Übersetzung. Die Termini gezeichnetes Kapital, Stammeinlage und Nennbetrag müssen exakt in die Zielsprache übertragen werden, um Registereintragungen im Ausland nicht zu gefährden.

Internationale Anerkennung und Apostille

Für die Verwendung übersetzter Gesellschafterbeschlüsse im Ausland ist häufig eine zusätzliche Beglaubigung der Echtheit erforderlich. Das Verfahren hängt davon ab, ob das Zielland dem Haager Übereinkommen beigetreten ist.

Haager Apostille (124 Vertragsstaaten)

Für Länder wie die USA, Großbritannien, Frankreich oder Japan genügt eine Apostille. Diese bestätigt die Echtheit der Übersetzerbeglaubigung und wird von deutschen Landgerichten ausgestellt. Die Reihenfolge ist verbindlich:

  1. Beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer
  2. Apostille des zuständigen Landgerichts

Konsularische Legalisation

Für Nicht-Haager-Staaten (z.B. VAE, China, Saudi-Arabien) ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Dieser Prozess ist aufwendiger und dauert in der Regel 2-4 Wochen. Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.

Zielregion Verfahren Typische Dauer
EU-Staaten Beglaubigte Übersetzung (oft ausreichend) 3-5 Werktage
USA, UK, Schweiz Apostille erforderlich 5-10 Werktage
China, VAE Konsularische Legalisation 2-4 Wochen
Singapur, Hongkong Apostille (seit 2023/2024) 5-10 Werktage

Häufige Fragen

Müssen auch die Unterschriften übersetzt werden?

Die Unterschriften selbst werden nicht übersetzt, da sie als grafische Elemente gelten. Jedoch muss die Funktion der Unterzeichner (z.B. Geschäftsführer, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung, Protokollführer) korrekt übersetzt und in der Beglaubigung bestätigt werden. Bei maschinenschriftlichen Namenszügen erfolgt eine vollständige Übertragung.

Wie lange dauert die Übersetzung eines umfangreichen Beschlusses?

Die Standardbearbeitungszeit beträgt 3-5 Werktage für Beschlüsse bis 10 Seiten. Für zeitkritische Due-Diligence-Prozesse bieten wir einen Express-Service mit Lieferung innerhalb von 24-48 Stunden an. Bei Beschlüssen über 20 Seiten oder komplexen Kapitalmaßnahmen erstellen wir einen individuellen Zeitplan. Kontaktieren Sie uns für eine verbindliche Terminzusage.

Werden die Übersetzungen von ausländischen Handelsregistern akzeptiert?

Ja. Beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich vereidigte Übersetzer nach ISO 17100 werden von Handelsregistern weltweit akzeptiert. Für einige Länder ist zusätzlich eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen Ihres Ziellandes und übernehmen auf Wunsch die komplette Beglaubigungskette.

Können auch Beschlüsse in andere Sprachen als Englisch übersetzt werden?

Ja. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen in alle EU-Amtssprachen sowie wichtige Wirtschaftssprachen wie Chinesisch (vereinfacht und traditionell), Japanisch, Koreanisch, Arabisch und Russisch an. Alle Übersetzer sind gerichtlich vereidigt und auf Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Ist eine Rahmenvereinbarung für regelmäßige Übersetzungen möglich?

Ja. Für Holdings, Konzerne und Kanzleien mit wiederkehrendem Übersetzungsbedarf bieten wir Rahmenverträge mit individuellen Konditionen an. Vorteile: Priority-Service, dedizierte Ansprechpartner, Mengenrabatte und vereinfachte Abrechnung. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Weitere relevante Dokumente

Bei internationalen Holdingstrukturen und M&A-Transaktionen werden neben Gesellschafterbeschlüssen häufig weitere Dokumente benötigt:

Satzung / Gesellschaftsvertrag

Grundlagendokument der Gesellschaft. Definiert Stimmrechte, Beschlussfähigkeit und Geschäftsführerbefugnisse.

Jahresabschluss

Für Investorenentscheidungen und Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmenskäufen.

Geschäftsbericht

Umfassende Dokumentation für Due-Diligence-Prozesse und Investorenpräsentationen.

Lars Thomsen
Verfasst von
Lars Thomsen Juristra | Dezember 2025
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